Ausgangslage
Lernwerk begann 2021 als loses Netzwerk von Studierenden, die Kindern aus Familien mit wenig Geld Nachhilfe gaben. Nach einem Jahr war klar: Ohne Rechtsform keine Spendenquittungen, keine Förderanträge, keine Haftungsklarheit.
Rechtsformwahl
Der e.V. schied aus, weil das Team keine Mitgliederversammlung mit Abstimmungen wollte. Die gUG war mit 1 € Stammkapital der pragmatische Weg.
Der Fehler
Die erste Satzung enthielt keinen Passus zur Vermögensbindung (§ 61 AO). Das Finanzamt lehnte die vorläufige Bescheinigung ab. Zwei Monate verloren.
Finanzierung
Heute: 60 % Stiftungsmittel, 30 % Spenden, 10 % kommunale Projektförderung.
Was sie heute anders machen würden
- 01Vermögensbindung in die Satzung — vor dem Notartermin vom Finanzamt prüfen lassen
- 02gUG ist kein Verein: Entscheidungen liegen bei den Gesellschafter:innen
- 03Erste Stiftungsförderung kam über ein persönliches Gespräch, nicht über ein Formular