Das Problem
Öffentliche Räume vermüllen zunehmend durch To-Go-Verpackungen und Einwegkunststoffe, und Kommunen fehlt oft eine digitale Datengrundlage, um Reinigungsrouten zu planen. Über das Einwegkunststofffondsgesetz können Kommunen ihre Reinigungskosten aus einem von Herstellern finanzierten Fonds erstattet bekommen — aber nur, wenn sie ihre Leistung (Reinigungsstrecke, Abfallmenge) präzise und fristgerecht an das Umweltbundesamt melden. Kleinere Kommunen mit Excel-Listen und Wiegescheinen schaffen das kaum, und das Umweltbundesamt musste die Meldefrist deshalb bereits mehrfach verlängern.
Was man aufbaut
Eine App für Bürger:innen, um wilden Müll oder überfüllte Papierkörbe per Foto und Standort zu melden, gekoppelt an ein einfaches Erfassungstool für den Bauhof, das aus den gefahrenen Routen automatisch die Meldedaten für den Fonds erzeugt. Anfangen lässt sich das mit einer einzigen Kommune und einer sehr einfachen Version — eine Karte und ein Formular reichen als Beweis, dass es funktioniert, bevor mehr gebaut wird.
Wer etwas davon hat
Kommunale Bauhöfe und Entsorgungsbetriebe, die Fördergeld aus dem Fonds zu verlieren drohen, weil ihnen die Dokumentation fehlt. Bürger:innen, die sich an der Sauberkeit ihres Viertels beteiligen wollen.
Dein erster Schritt — diese Woche
Frag beim Bauhof oder Entsorgungsbetrieb deiner Kommune, ob sie sich beim Einwegkunststofffonds registriert haben und woran die Leistungsmeldung bisher scheitert — an der Erfassung oder an der Frist. Dass das Umweltbundesamt die Meldefrist bereits mehrfach verlängert hat, zuletzt bis Ende 2025, zeigt, wie viele Kommunen technisch noch nicht so weit sind, wie sie müssten.
Woran es meistens scheitert
Verlasst euch nicht auf den Zeitplan des Fonds. Das Umweltbundesamt hat die Fristen für Registrierung und Leistungsmeldung bereits mehrfach verschoben, und die ersten Auszahlungen sind statt für Ende 2025 nun für 2026 vorgesehen. Wer sein Geschäftsmodell vollständig auf eine Erfolgsbeteiligung an Fondsgeldern baut, hat in der Zwischenzeit kein Einkommen. Der zweite Punkt: Vergabeverfahren der öffentlichen Hand dauern, selbst für kleine Digitalaufträge — rechnet mit Monaten zwischen erstem Kontakt und Vertrag, nicht mit Wochen.