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Digitalisierung · Sozial

Software, die Jugendämter auf die Fusion von SGB VIII und SGB IX vorbereitet

Ab 2028 sind Jugendämter allein zuständig für alle Kinder — mit oder ohne Behinderung. Die IT vieler Ämter kennt diese Fusion noch nicht.

Das Problem

Bislang läuft Hilfe für junge Menschen ohne Behinderung über die Jugendhilfe (SGB VIII), Hilfe für junge Menschen mit Behinderung über die Eingliederungshilfe (SGB IX) — zwei Zuständigkeiten, zwei Aktenlogiken, viel Reibung zwischen den Ämtern und lange Wartezeiten für Familien. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll ab 2028 die 'inklusive Lösung' gelten: Jugendämter übernehmen die alleinige Verantwortung für alle jungen Menschen, unabhängig von einer Behinderung. Viele kommunale Fachverfahren sind für diese Fusion architektonisch nicht gebaut.

Was man aufbaut

Eine schlanke Fallmanagement-Software, die mit einem einzigen Modul beginnt — zum Beispiel der neu eingeführten Rolle der 'Verfahrenslotsen', die Familien durch genau diese Doppelzuständigkeit begleiten sollen — statt sofort ein komplettes System für beide Rechtskreise zu bauen. Das Modul entsteht mit einem Landkreis als Pilotpartner und wächst mit den tatsächlichen Bedürfnissen der Sachbearbeitung, nicht mit einer im Vorfeld entworfenen Idealarchitektur.

Wer etwas davon hat

Jugendämter, Landkreise und kreisfreie Städte, deren IT-Infrastruktur auf die Fusion vorbereitet werden muss. Sachbearbeiter:innen, die beide Rechtskreise gleichzeitig anwenden müssen und dafür keine passende Software haben. Familien, deren Hilfeplanung sich sonst an der Zuständigkeitsfrage verzögert.

Dein erster Schritt — diese Woche

Sprich mit einem Jugendamt in deiner Nähe über die neu eingeführten Verfahrenslotsen — ob es sie dort schon gibt, womit sie aktuell arbeiten (meist Excel oder Papier) und was ihnen fehlt. Ein einzelnes gutes Gespräch mit einer Verfahrenslotsin ist mehr wert als eine Marktanalyse.

Woran es meistens scheitert

Sozialdatenschutz ist kein Zusatzfeature, sondern die Eintrittskarte — ohne ein Konzept, das von Anfang an höchste Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit erfüllt, kommt ihr in kein Vergabeverfahren. Der zweite Fallstrick: 2028 klingt weit weg, aber Kommunen planen ihre IT-Haushalte Jahre im Voraus — wer erst 2027 anfängt, verpasst die Budgetzyklen, in denen entschieden wird. Der dritte: SGB VIII und SGB IX sind hochkomplexe, sich weiterentwickelnde Rechtsmaterien. Ohne eine Person im Team, die beide im Detail kennt, baut ihr Software für ein Recht, das ihr nicht versteht.

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