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Soziales · Sozial

Ältere beraten Ältere gegen Betrug an der Haustür

Vor dem Enkeltrick warnt jede Behörde. Angenommen wird die Warnung erst, wenn sie von jemandem im selben Alter kommt.

Das Problem

Ältere Menschen verlieren durch Haustürgeschäfte, untergeschobene Verträge, Schockanrufe und Kaffeefahrten regelmäßig erhebliche Beträge. Aufklärungsmaterial gibt es reichlich, von Polizei, Verbraucherzentralen und Krankenkassen. Es wirkt nur schlecht, aus zwei Gründen: Es erreicht die Isolierten nicht, und wer bereits hereingefallen ist, meldet es aus Scham nicht — weder der Polizei noch den eigenen Kindern, weil es als Beweis nachlassender Urteilskraft gelesen werden könnte.

Was man aufbaut

Ausbildung von zehn bis zwanzig älteren Menschen zu Lotsen, die in Seniorentreffs, Kirchengemeinden, Wohnanlagen und Sportgruppen ihres eigenen Umfelds aufklären — und die konkret weiterhelfen: Vertrag lesen, Widerruf schreiben, mitgehen zur Beratungsstelle. Das Format kommt aus Südkorea, wo Ältere gezielt zu Beratern für Gleichaltrige ausgebildet werden; der tragende Gedanke ist, dass der Ratschlag von einer Person derselben Generation kommt, vor der man sich nicht schämen muss.

Wer etwas davon hat

Menschen über siebzig, die allein leben und deren soziale Kontakte über den Tag hinweg aus Verkäufern und Anrufen bestehen. Angehörige, die zu weit weg wohnen. Und die Lotsen selbst, für die die Aufgabe die sinnvollste Form von Ehrenamt ist — sie brauchen kein neues Wissen, sondern das, was sie schon haben.

Dein erster Schritt — diese Woche

Ruf bei der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes und beim polizeilichen Beratungsdienst deiner Stadt an und frag, ob sie eine halbtägige Schulung für ehrenamtliche Lotsen halten würden. Beide haben das Material fertig und suchen Multiplikatoren — ihr müsst nur die Leute mitbringen.

Woran es meistens scheitert

Die Grenze zur Rechtsberatung, und sie ist näher, als sie aussieht. Ein Widerrufsschreiben aufsetzen oder einen Vertrag rechtlich bewerten ist eine Rechtsdienstleistung. Unentgeltlich ist sie nach § 6 RDG nur zulässig, wenn eine Person mit Befähigung zum Richteramt anleitet; § 7 RDG erlaubt es innerhalb der eigenen Mitgliedschaft. Klärt das vor dem ersten Fall — entweder ihr gewinnt eine Volljuristin für die Anleitung, oder ihr beschränkt euch aufs Zuhören, Begleiten und Weiterleiten an die Verbraucherzentrale. Der zweite Fallstrick: Wer Betrugsopfer öffentlich als Opfer anspricht, bekommt niemanden in den Raum. Das Angebot heißt Verträge verstehen, nicht Betrugsprävention.

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